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Barrierefreiheitsstärkungs- Gesetz ab 28. Juni 2025 verpflichtend

Barrierefreiheitsstärkungs- Gesetz ab 28. Juni 2025 verpflichtend für viele Apps, Webseiten und Shops

In diesem Beitrag möchten wir ausführlich über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz berichten und über die Bedeutung für Apps, Webseiten und Shops aufklären. Die Wichtigkeit der Barrierefreiheit Barrierefreiheit ist nicht nur ein wesentlicher Aspekt der sozialen Inklusion, sondern auch ein zunehmend bedeutender Faktor im Wettbewerb. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 vollständig in Kraft tritt, […]
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Florian Trautmann
Zuletzt aktualisiert: 18. Mai 2024
Symbolbild Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

In diesem Beitrag möchten wir ausführlich über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz berichten und über die Bedeutung für Apps, Webseiten und Shops aufklären.

Die Wichtigkeit der Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist nicht nur ein wesentlicher Aspekt der sozialen Inklusion, sondern auch ein zunehmend bedeutender Faktor im Wettbewerb. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 vollständig in Kraft tritt, zielt darauf ab, diese Standards für Produkte und Dienstleistungen festzulegen. In diesem Beitrag fokussieren wir uns auf die digitalen Dienstleistungen wie Apps, Webseiten und Webshops und beleuchten, warum und wie diese den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen sollten.

Nicht alle Unternehmen sind vom BFSG betroffen

Unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen Hersteller, Händler und Importeure der genannten Produkte sowie Anbieter der entsprechenden Dienstleistungen. Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen und Dienstleistungen anbieten, sind von den Regelungen des Gesetzes ausgenommen. Kleinstunternehmen, die jedoch Produkte in den Verkehr bringen, unterliegen den Anforderungen des BFSG

Vom BFSG betroffene Dienstleistungen

Unter anderem folgende Dienstleistungen müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten:

  • Telefondienste
  • E-Books
  • Messenger-Dienste
  • auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
  • Bankdienstleistungen
  • elektronischer Geschäftsverkehr
  • Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)

Produkte welche vom BFSG betroffen sind

Unter anderem folgende Produkte müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten:

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
  • Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • E-Book-Lesegeräte
  • Router

Apps und Barrierefreiheit: Anforderungen und Chancen

Im digitalen Zeitalter sind mobile Apps aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie dienen der Kommunikation, Information und dem Einkauf. Mit dem BFSG werden Anbieter von Apps, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, dazu verpflichtet, ihre Apps barrierefrei zu gestalten. Dies bedeutet, dass die Apps für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen nutzbar sein müssen, beispielsweise durch die Unterstützung von Screenreadern oder die Bereitstellung von alternativen Bedienungsoptionen.

Webseiten: Mehr als nur Compliance

Für Webseitenbetreiber bedeutet das BFSG, dass sie ihre Online-Präsenzen so gestalten müssen, dass sie von jedem, unabhängig von körperlichen oder sensorischen Einschränkungen, genutzt werden können. Dies umfasst klare visuelle Darstellungen, verständliche Inhalte und die Kompatibilität mit assistiven Technologien. Eine barrierefreie Webseite ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern verbessert auch die Benutzererfahrung und erweitert die Zielgruppe.

Webshops: E-Commerce ohne Barrieren

Der Online-Handel wächst stetig und mit ihm die Notwendigkeit, E-Commerce barrierefrei zu gestalten. Das BFSG fordert, dass Webshops so aufgebaut sein müssen, dass auch Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis Zugang zu Waren und Dienstleistungen erhalten. Dies schließt barrierefreie Navigationsstrukturen, leicht auffindbare Informationen und die einfache Abwicklung von Transaktionen ein.

Beispiel Maschinenbauunternehmen

Das Maschinenbauunternehmen „MusterMaschinen GmbH“ beschäftigt mehr als 10 Mitarbeiter und erzielt einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro. Es zählt somit nicht zu den Kleinstunternehmen im Sinne des § 2 Nummer 17 BFSG. Auf der Unternehmenswebseite können Kunden Bestellungen aufgeben und Serviceleistungen buchen. Obwohl Maschinen und spezifische wie z.B. digitale Maschinenbaudienstleistungen in § 1 Absatz 2 und Absatz 3 des BFSG nicht direkt erwähnt werden, muss „MusterMaschinen GmbH“ dennoch die Barrierefreiheitsanforderungen beachten. Dies liegt daran, dass das Unternehmen über seine Webseite „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ anbietet, welche als Telemediendienstleistungen gelten, die elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden. Dazu zählen sowohl der Verkauf von Maschinenteilen (e-commerce), als auch die Buchung von Serviceleistungen. Die gesamte Webseite inkl. Webshop, einschließlich des Check-out-Prozesses, muss gemäß den Vorschriften des BFSG barrierefrei gestaltet werden.

Fazit: Barrierefreiheit als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor

Die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet Unternehmen auch die Möglichkeit, sich positiv von der Konkurrenz abzuheben und den Markt zu erweitern. Unternehmen, die frühzeitig in Barrierefreiheit investieren, sind für die Zukunft gut aufgestellt.
Angesichts der Tatsache, dass die Umsetzung von Barrierefreiheitsmaßnahmen je nach Entwicklungsstand beträchtliche Anstrengungen erfordern kann, ist es für betroffene Unternehmen ratsam, proaktiv zu handeln und rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Sollten Sie Unterstützung bei der Entwicklung einer barrierefreien App benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Seite.

Quellen:

www.bmas.de/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz

www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de

Fragen und Antworten zum BFSG

Was passiert, wenn die Anforderungen des BFSG nicht erfüllt werden?

Unternehmen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhalten, können mit Sanktionen, einschließlich Bußgeldern und Marktbeschränkungen, rechnen.

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Produkte und Dienstleistungen, die von Wirtschaftsakteuren auf dem Markt angeboten werden, müssen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes barrierefrei sein. Dies bedeutet, dass sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Schwierigkeiten und im Allgemeinen ohne fremde Hilfe zugänglich, auffindbar und nutzbar sein sollten. Die spezifischen Anforderungen an die Barrierefreiheit sind in der Rechtsverordnung zum BFSG (Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 15. Juni 2022, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 928) sowie den entsprechenden Standards festgelegt.

Muss jedes Unternehmen seine Webseiten und Apps barrierefrei gestalten?

Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle digitalen Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen (s.o.), den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Unternehmen, die ihre Dienstleistungen freiwillig barrierefrei anbieten, können sich jedoch einen Wettbewerbsvorteil sichern.

Gibt es Ausnahmen vom BFSG?

Grundsätzlich müssen alle Wirtschaftsakteure, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen, die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Es gibt jedoch zwei mögliche Ausnahmen:

Erstens, wenn die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen eine grundlegende Veränderung des Produkts oder der Dienstleistung bewirken würde, die dessen Zweck beeinträchtigt.

Zweitens, wenn die Erfüllung der Anforderungen eine unverhältnismäßige Belastung für den Wirtschaftsakteur darstellen würde, etwa durch übermäßige finanzielle oder organisatorische Aufwände. Wirtschaftsakteure sind selbst dafür verantwortlich, diese Ausnahmen zu beurteilen und müssen ihre Bewertungen dokumentieren und fünf Jahre lang aufbewahren. Kleinstunternehmen, die Produkte in Verkehr bringen, sind von der Dokumentationspflicht ausgenommen, müssen jedoch auf Anforderung relevante Informationen bereitstellen.

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