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Digitale Förderprogramme

Go-to-Market Gutschein: Förderung für Start-ups in NRW

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem „Go-to-Market Gutschein“ junge Start-ups bei der Entwicklung innovativer digitaler Produkte. Dabei werden Zuschüsse von bis zu 35.000 Euro bereitgestellt, um die Marktfähigkeit von Prototypen zu fördern. Warum den Go-to-Market Gutschein nutzen? Start-ups sind treibende Kräfte der digitalen Transformation. Der „Go-to-Market Gutschein“ hilft dabei, den erfolgreichen Markteintritt zu beschleunigen, indem […]
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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem „Go-to-Market Gutschein“ junge Start-ups bei der Entwicklung innovativer digitaler Produkte. Dabei werden Zuschüsse von bis zu 35.000 Euro bereitgestellt, um die Marktfähigkeit von Prototypen zu fördern.

Warum den Go-to-Market Gutschein nutzen?

Start-ups sind treibende Kräfte der digitalen Transformation. Der „Go-to-Market Gutschein“ hilft dabei, den erfolgreichen Markteintritt zu beschleunigen, indem essenzielle Entwicklungsdienstleistungen gefördert werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Softwareentwicklung
  • Hardwareentwicklung
  • UI/UX-Design
  • Produktdesign
  • Lizenzierung externer Inhalte

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich an nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt.

Welche Kosten werden gefördert?

Die Förderung umfasst bis zu 50.000 Euro für Fremdleistungen im Rahmen der Prototypenerstellung, wobei 70 % der förderfähigen Ausgaben übernommen werden. Die Bagatellgrenze für eine Förderung liegt bei 15.000 Euro.

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:

  • Direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, UI/UX-Design
  • Indirekte Prototypen-Entwicklung: Markt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb, Strategieberatung
  • Anschaffung von Vorprodukten: Lizenzgebühren, Teillösungen für den Prototyp
  • Coachingleistungen: Beratung durch Coaches und Branchen-Experten

Verpflichtungen für geförderte Start-ups

Start-ups, die den Go-to-Market Gutschein nutzen, müssen in ihrer Kommunikation auf die Förderung durch die EU und das Land Nordrhein-Westfalen hinweisen. Dazu gehört die Verwendung des EU-Emblems, des Logos des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie des Go-to-Market-Logos.

Ihr Partner für die Prototypenentwicklung

Als erfahrene App-Agentur unterstützen wir Start-ups bei der Entwicklung marktfähiger digitaler Produkte. Von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Markteintritt begleiten wir Sie in den Bereichen Softwareentwicklung, UI/UX-Design und technische Umsetzung. Nutzen Sie die Förderung und profitieren Sie von unserer Expertise!

Go-to-Market Gutschein: Förderung für Start-ups in NRW – Fragen und Antworten

Kann ich mehrere Anträge für unterschiedliche Projekte stellen?

Nein, jedes Start-up kann nur einen Antrag für ein einziges Projekt einreichen.

Welche Branchen sind förderfähig?

Die Förderung richtet sich an alle Start-ups, die digitale Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, unabhängig von der Branche.

Gibt es eine Frist für die Antragstellung?

Ja, die Fördermittel sind begrenzt. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, da eine Bewilligung nach dem „First come, first served“-Prinzip erfolgt.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, beträgt aber in der Regel vier bis acht Wochen.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie eine Begründung. Sie können gegebenenfalls nachbessern und erneut einen Antrag einreichen.

Kann ich eine externe Agentur für die Umsetzung beauftragen?

Ja, die Förderung deckt Fremdleistungen ab. IT intouch ist Ihr kompetenter Partner für die Entwicklung marktreifer Prototypen.

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