Deutsche Unternehmen verlieren bei der Digitalisierung den Anschluss? Nicht nur wir haben etwas dagegen, sondern auch der deutsche Staat. Aus diesem Grund haben wir uns als offizielle go-digital Agentur autorisieren lassen. Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), dabei ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen zu optimieren. In Summe können Projekte in einem Umfang von bis zu 16.500,00 € pro Jahr gefördert werden. Dabei stehen wir ihnen als vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen zur Seite, und können Sie bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme fachlich beraten und begleiten. Wir entlasten die Unternehmen von allen Formalitäten - vom Antrag auf Fördermittel bis zum Nachweis der Verwendung.
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Wer kann mit go-digital gefördert werden?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks, die
Die Förderquote des Förderprogrammes liegt bei 50 Prozent auf die Netto-Ausgaben und kann maximal 16.500,00 € betragen.
Sie möchten Ihr kommendes Projekt von einem autorisierten Beratungsunternehmen mit bis zu 16.500,00 € fördern lassen?
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In einem Erstgespräch klären wir ab, ob Ihr Projekt förderfähig ist und leiten im Anschluss die weiteren Schritte ein.
Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch zwischen Ihnen als Kunde und uns als autorisierte go-digital Agentur. Wenn ein geeignetes Projekt gefunden ist und sich beide Partner einig sind, dass der go-digital Förderantrag gestellt werden soll, wird ein Beratungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag wird vom Bundesministerium bereitgestellt. Inhalt dieses Beratungsvertrags ist z.B. der Projektplan und dessen Beschreibung, die Honorarleistung sowie die angedachten Beratungstage. Wichtig zu wissen ist, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständige Stelle, der Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Um den Zuwendungsbescheid zu erhalten, stellen wir als autorisiertes Beratungsunternehmen den Förderantrag im Förderprogramm des BMWi. Erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnt die Umsetzung des go-digital geförderten Projekts. Nach Projektabschluss (maximal nach sechs Monaten) erstellen wir die Rechnung. Diese weist dann entsprechend die Eigenbeteiligung durch sie als Kunden sowie den Verwendungsnachweis aus. Diese Rechnung wird durch uns bei der zuständigen Stelle eingereicht und der Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung ausgezahlt.
Im ersten go-digital Modul „IT-Sicherheit“ soll die Sicherheit bestehender oder auch neu zu erstellender Systeme sichergestellt werden. Somit können hiermit Projekte gefördert werden, die z.B. Sicherheitsanalysen von Systemen oder auch Risikoanalysen als Ziel haben. Ebenso das Aufsetzen von Managementsystemen zur Optimierung der IT-Sicherheit kann hiermit gefördert. Folgende Ziele sollten die förderfähigen Projekte verfolgen:
Im zweiten Modul „Digitale Markterschließung“ werden vom BMWi Projekte gefördert, die Unternehmen dabei helfen in der digitalen Welt neue Märkte und Umsätze zu generieren. Dazu zählen z.B. Projekte im Bereich Websiteerstellung für einen professionellen Internetauftritt. Ebenso die Erstellung einer dazu passenden Online Marketing Strategie inkl. Beratung aber auch die Einführung von Social Media Tools oder Website-Monitoring Systeme.
Neben einem generellen Internetauftritt kann ebenso auch ein Online Shop Projekt z.B. auf Basis von Magento oder auch Shopware gefördert werden. Ergänzend dazu ebenfalls Projekte die die Einführung von Online-Zahlungssystemen oder der Warenbereitstellung vorsehen.
Mit diesem Angebot werden Projekte gefördert, die die Digitalisierung von Prozessen innerhalb des Unternehmens vorantreiben. Dies können z.B. e.Business Systeme sein, die dabei helfen Geschäftsprozesse effizienter und sicherer zu gestalten, die aktuell noch analog oder nicht systemgestützt ablaufen. Dadurch sollen ebenfalls die Fehleranfälligkeit sowie die Effizienz der Prozesse optimiert werden. Mögliche Pozesse können z.B. sein: digitales Lagermanagement und Logistikprozesse, elektronische Zahlungsabläufe sowie Retourenmanagement.
Zwischen den Förderungen muss ein gesamtes Jahr liegen. Diese Zeitspanne gilt ab dem Datum der Bestätigung des Verwendungsnachweises des vorherigen go-digital Projektes. Ist ein gesamtes Jahr vergangen, kann eine erneute Förderung beim BMWi beantragt werden.
Ja, die Module „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ können unter bestimmten Voraussetzungen auch kombiniert werden. In jedem go.digital Projekt muss ein Hauptmodul definiert werden, was mindestens 51% der gesamten Beratungsleistung in Anspruch nimmt. Die restlichen 49% können entsprechend auf die anderen Module aufgeteilt werden.